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..................... kann man ja nur das anbieten, was auch zurzeit oder kurzfristig verfügbar ist.
ja woher denn? wenn es nur den Vertrieb über VW gibt. Continental hat keinen Vertriebsweg zum Endkunden. Und genau das ist ja immer wieder die große Frage, die keiner so richtig beantworten kann: wo kommen die ganzen Geräte alle her, die im Netz alle angeboten werden!
Zitat von ssp510
Aber als Bemessungsgrundlage zählt immer der Unterschied, ob das Fahrzeug neu, gebraucht oder als Leasing läuft.
Und wie sieht das genau aus? Etwa so wie folgt?
- Neuwagen bekommt neues Navi? Wie lange ist ein Auto "neu"?
- Gebrauchtwagen bekommt gebrauchtes Navi? Woher ein seriöses nehmen?
- Und ein Leasingfahrzeug bekommt ein geleastes Navi
Nee ein neues wahrscheinlich, oder?
Zitat von NickNolte
..................... kann man ja nur das anbieten, was auch zurzeit oder kurzfristig verfügbar ist.
ja woher denn? wenn es nur den Vertrieb über VW gibt. Continental hat keinen Vertriebsweg zum Endkunden. Und genau das ist ja immer wieder die große Frage, die keiner so richtig beantworten kann: wo kommen die ganzen Geräte alle her, die im Netz alle angeboten werden!
Es gibt auch einen Vertrieb über Recycling/ Verwertung von VW an Händler & Wiederverkäufer.
Nur sind das nicht die Massen sind, die aktuell auch der Markt aufgrund der hohen Diebstahlrate benötigt.
Der User "DeinFreundundHelfer" hat hier jedem sein Hilfe bezüglich einer Recherche der Seriennummer angeboten, also ich finde dies äußerst zuvorkommend und man ist auf der sicherne Seite wenn auch entsprechendes Bildmaterial zur Verfügung gestellt wird.
Diese Gefälligkeit wird dem hier anwesenden Beamten nicht zusätzlich bezahlt, sondern erfolgt aus freien Stücken.
Ich selbst habe bei Überrpüfungen direkt mit der örtlichen Polizeidienststelle keinen so angenehmen Kontakt herstellen, vielmehr kam die Bemerkung: dies ist aber nicht unsere Aufgabe aber wir machen da mal eine Ausnahme, ja wer denn sonst habe ich gefragt? = Achselzucken.
Man riskiert natürlich dabei auch das gerade erworbene Gerät wieder abzugeben, aber
Es gibt garantiert den einen oder anderen seriösen Anbieter auf dem Markt, möchte hier aber keine Werbung betreiben.
Ich habe schon einige Beiträge zu den einzelnen Preisen dieser Geräte geschrieben, einfach mal durchlesen.
Zitat von vw_pilotZitat von ssp510
Aber als Bemessungsgrundlage zählt immer der Unterschied, ob das Fahrzeug neu, gebraucht oder als Leasing läuft.
Und wie sieht das genau aus? Etwa so wie folgt?
- Neuwagen bekommt neues Navi? Wie lange ist ein Auto "neu"? -> dies entscheiden die Versicherer unabhängig voneinander, das genaue Zeitfenster ist mir hier nicht bekannt, aber wie ich schon erwähnt habe, gibt es klare Unterschiede zwischen Direktversicherer und die über einen Versicheurngsagenten
- Gebrauchtwagen bekommt gebrauchtes Navi? Woher ein seriöses nehmen? -> meine Empfehlung, Angebot einholen und beim User " DeinFreundundHelfer" prüfen lassen, was verliert man dabei = nichts
- Und ein Leasingfahrzeug bekommt ein geleastes NaviNee ein neues wahrscheinlich, oder?
-> kommt halt darauf an welcher Versicherer, ob Firmenfahrzeug oder ob noch weitere Verträge bei selben Versicherer laufen, ist alles eine Verhandlunsgsache und kommt auch auf den Sachbearbeiter an
Zitat von ssp510
...........................
Es gibt garantiert den einen oder anderen seriösen Anbieter auf dem Markt, möchte hier aber keine Werbung betreiben.
Ich habe schon einige Beiträge zu den einzelnen Preisen dieser Geräte geschrieben, einfach mal durchlesen.
na, wenn du das schreibst, wird wohl so stimmen
Dann werde ich einfach mal deine Beiträge durchlesen 
Geht ja fix, bei der Menge ... 
Dazu möchte ich mich jetzt auch äußern. Einige dürften meine Geschichte ja aus dem Schummel-RNS Thread kennen.
FAKT: Es gibt keinen 2ten Vertriebsweg für RNS 510 außer VW selbst. (<-- Punkt)
Ich selbst habe von meiner Versicherung (HDI) auch ein Gutachten, nach Diebstahl meines RNS 510, bekommen. In diesem verwies mich der HDI auf eine Firma, mit denen sie schon langjährig zusammen arbeiten. Hier wurde mir ein neues Gerät für Knapp 2000€ angeboten. Jetzt könnte man denken, dass dieses Gerät in Ordnung sein muss, da der Preis ja fast identisch mit dem von VW ist. FALSCH! Auch dieses gerät war manipuliert ! FAKT ! In guter Zusammenarbeit mit deinfreundundhelfer und der Polizei Hannover und Thüringen (lange Geschichte) konnte der HDI und seine Kunden vor weiteren manipulierten Geräten geschützt werden. Der Leiter der Fachabteilung ist bei meinem Anruf und den damit zusammenhängenden Fakten fast hinten umgefallen und wollte es nicht glauben. Die Moral von der Geschicht ? Auch große Versicherungen können getäuscht werden.
Keine Ahnung wie manche Händler an die Geräte kommen, aber bis jetzt hat sich gezeigt, dass fast alle Geräte die nicht von VW kommen, nicht in Ordnung sind. ( FAKT )
@ aOa
dem kann man nichts mehr entgegensetzen. Ich hoffe jetzt hören endlich mal die Diskusion auf das es doch möglich ist legel neue Geräte auch außerhalb Volkswagens zu erwerben.
Dem kann ich mich nur anschließen.
Ich würde bei meiner Versicherung auch keinerlei Diskussion zulassen.
Und wenn das ganze letztendlich vor Gericht landet. Die Vertriebswege sind klar. Es gibt kein regulären Gebraucht-Markt oder einen 2. Vertriebseg von Condi.
Auch wenn scheinbar manchmal ein legales Gerät auf dem Markt für weniger als 2000€ auftauchen sollte, so kann dies nicht das Maß der Versicherer sein. Ich wollte schon die ganzen Beispiele von aOa anführen, hat er dann aber schon selbst getan.
Nur weil es ein Navi ist (welches noch dazu integriert ist) kann man da keine Abstriche machen.
Wie sieht es denn dann mit der Climatronic, Lenkrädern oder den Airbags aus? Gibts da auch nur einen Zeitwert, wenn die Teile geklaut werden? Ich denke mal Nein. Was ist dann so besonderes an dem einem anderem Fahrzeugbauteil?!?!? Nichts....
Ciao
PS.: zum Airbag-Diebstal. Am Ende läufts dann so: Wir haben da einen Händler der verkauft aufgeplatzte Airbags, aber wir würden eine "Faltanleitung" beilegen. Dann kann der Airbag viel günstiger gekauft werden. Mhh, da sie den dann ja günstiger bekommen, bekommen sie auch nur den Preis von uns ;-) Ja wo sind wir hier denn....
jetzt wollen wir nicht allzu weit vom Thema abschweifen, aber dein Vergleich hinkt ein wenig, rj.2001
das RNS510 ist Zubehör. Und für Zubehör gibt es bei deinem Händler eine Zeitwertliste. Ich denke nicht, das man Lenkräder, Klimaanlagen oder Airbags als Zubehör ansehen kann 
Zitat von NickNolte
..................... kann man ja nur das anbieten, was auch zurzeit oder kurzfristig verfügbar ist.
ja woher denn? wenn es nur den Vertrieb über VW gibt. Continental hat keinen Vertriebsweg zum Endkunden. Und genau das ist ja immer wieder die große Frage, die keiner so richtig beantworten kann: wo kommen die ganzen Geräte alle her, die im Netz alle angeboten werden!
genau mein Gedanke.... woher kommen all die Geräte. Das frage ich mich auch, dann liest man noch, dass sogar die "Vertrauten" Anlaufstellen diverser Versicherer nicht 100% legal arbeiten.. na hurra...
Da wir ja aber nun alle wissen/festgestellt haben, das es keinen seriösen Gebrauchtwarenmarkt für diese Geräte gibt, hat sich doch eh die Frage "Ist es ok, das man nur den Zeitwert erstattet bekommt?" erledigt.
Wie weiter vorn schon erwähnt, ist das laut einigen Urteilen nicht ok.
Gut der Vergleich mit der Klima, dem Lenkrad usw. der hinkt ein wenig. Aber in meinen Augen ist das Navi nicht wirklich ein Zubehör, zumindest nicht bei den ab Werk eingebauten Varianten, denn da ist es eindeutig einer FGST-Nr. zugeordnet. Was beim nachträglichen Einbau nicht der Fall ist. Aber hier dann noch zu unterscheiden, wäre wohl auch nicht so ganz i.O. wie gesagt, eigentlich hat sich ja die Frage schon erledigt. Oder sehe ich das falsch?
Und weiter gehts...
Wie umgehen die Versicherungen die am Anfang genannten Urteile?...
Meine macht das so: im kleingedruckten steht drin, das pro Monat eine 1%ige Abschreibung des Gerätes angenommen wird. Nach Rücksprache Mit der Versicherung habe ich die Antwort erhalten, dass das nun mal so ist. Schließlich bekommt man dann ja auch ein Neugerät mit Garantie usw. Toll.
Also schaut mal in Eure Texte rein. Bin gespannt, was da noch so drin steht. Aber Mit der Formulierung wird ganz klar der angenommene Zeitwert umgangen.
Ciao
Hallo Geschädigte,
mein Fall ist vergleichbar. Aus meinem Jahreswagen wurde im letzten Sommer das RNS510 geklaut (sehr dreiste Geschichte, führt hier aber zu weit...). Trotz Reparaturfreigabe der Versicherung bei meiner VW-Werkstatt wollte die Vers. am Ende ca. 850,- € weniger zahlen als die Reparatur gekostet hat. Interessanterweise tauchte die Frage nach Zeitwert nicht auf, es wurde Neuwert ersetzt. NUR: der Neuwert wurde berechnet aufgrund eines Angebotes für ein angebl. neues Gerätes, welches über einen Händler am anderen Ende der Republik hätte bezogen werden können (vielleicht hätte ich mein geklautes da wieder in der Hand gehabt?!). Nach Aussage meiner Werkstatt wäre man dort auch nicht bereit gewesen, dieses einzubauen.
Die Neuwertdiskussion ist vielleicht nicht aufgetaucht, weil ich bei der Schadenmeldung einen Artikel aus autorechtaktuell.de mit beilegt hatte, der wie folgt lautet:
Abzug neu für alt ist nicht statthaft
Laut einem aktuellen Gerichtsurteil muss die Teilkaskoversicherung ein entwendetes
Navigationsgerät zum Neupreis ersetzen. Der Kauf eines gebrauchten Ersatzgeräts
ist dem Geschädigten „nicht zumutbar“. Auch ein Kostenabzug neu für alt ist nicht
statthaft.
Die Teilkaskoversicherung muss ein gestohlenes Navigationsgerät zum für die
Wiederbeschaffung erforderlichen Neupreis ersetzen. Ein Kostenabzug neu für alt ist
nicht statthaft. So hat das Amtsgericht (AG) Hannover in einem jetzt veröffentichten
Urteil (Urteil vom 8.2.2010, AZ: 547 C 4343/09) entschieden.
Dem Rechtstreit lag folgender Sachverhalt zugrunde. Dem Kläger, der über ein
Teilkaskoversicherung für seinen Mercedes E 220 CDI verfügte, wurde bei einem
Einbruchdiebstahl das fest eingebaute Navigationsgerät entwendet. Die beklagte
Versicherung ließ ein Gutachten erstellen, das für die Anschaffung eines neuen
Navigationsgerätes einen Betrag von 3.192,73 Euro (inklusive Navigations-CD)
ansetzte. Die beklagte Versicherung erstattete jedoch nur 800 Euro mit dem Hinweis
darauf, dass ein vergleichbares Gebraucht-Gerät zu diesem Preis via Internet zu
beschaffen sei.
Das Amtsgericht Hannover folgte dieser Argumentation nicht und sprach dem Kläger
vollen Schadensersatz zu.
Auszug aus der Urteilsbegründung
Die Richter vertraten in ihrem Urteil die Ansicht, dass sich der Kläger auf ein solches
Alternativangebot grundsätzlich nicht verweisen lassen müsse. Auch wenn im
Internet vergleichbare Gebrauchtgeräte angeboten würden, sei jedoch fraglich, ob
diese Geräte qualitativ einem Mercedes-Originalgerät entsprechen.
Zudem sei fraglich, ob das Gebrauchtgerät gegebenenfalls defekt sein könnte, da
eine vorherige Inaugenscheinnahme nicht möglich sei. Überdies stelle sich die
Frage, ob für die im Internet erworbenen Geräte dieselbe Garantie gilt wie beim
Originalhersteller. Deshalb sei der Erwerb eines gebrauchten Ersatzgerätes für den
Kläger im Ergebnis „nicht zumutbar“.
Auch ein Abzug neu für alt komme nicht in Betracht. Es sei nicht ersichtlich, dass der
Kläger durch den Einbau des neuen Navigationsgerätes einen Vorteil erlangt habe,
da das Navigationsgerät über keine technischen Neuerungen verfüge. Deshalb
sprach das Gericht dem geschädigten Kläger die volle Kostenerstattung für den Kauf
eines vergleichbaren Neugeräts in Höhe der vom Versicherungs-Gutachten
bescheinigten 3.192,73 Euro zu.
Nach heftigem Briefwechsel mit der Versicherung bis hoch zum Vorstand, hat man sich am Ende doch bereit erklärt, den Gesamtbetrag zu zahlen. Da kann man nur sagen: viel Glück in sochen Fällen!
Gruß
mozzihh
mir geht es im moment genauso devk will für mein rns510 nir 1200€ zahlen gut das auto ist nun drei jahre alt aber vorteile von einem neuen habe ich auch nicht da es bei diesen geräten ja eigentlich keinen verschleiß gibt das beste ist das mich die DEVK auf ein gutachten verweißt das zur markwert ermittlung für mein gerät erstellt wurde und als bezugsquelle nennt man mir einen internet shop autosound 24 dessen namen bei google eingegeben und in den ersten seiten nur warnungen vor dem kauf in diesem shop toll oder wenn die versicherung als bemessungsgrundlage her nimmt um preise ermitteln zu lassen
habe auch keine lust mich im internet nach irgend welchen bezugsquellen um zu sehen die vertrauenswürdig sind also auf zum kampf gegen die versicherung gut das ich eine rechtsschutz habe auch bei der devk ha ha noch dazu steht in den werbungen der devk dieser satz beim premium tarif den ich ja habe
NEUPREISENTSCHÄDIGUNG BEI RADIODIEBSTAHL BIS ZU ZWEI JAHREN AB KAUF
gekauft habe ich das fahrzeug erst vor einem jahr beim vw händler als er zwei jahre alt war wie würdet ihr diesen satz verstehen
gruß stingray