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#1 RNS 510 gestohlen nur Zeitwerterstattung von jonny 31.10.2011 17:37

Hallo,

mir wurde das RNS 510 gestohlen. Meine Versicherung will nur 1600 EUR erstatten, obwohl ich das Auto vor 8 Monaten als Jahreswagen mit 2000 km gekauft habe.

Hat sich mal jemand erfolgreich gegen seine Versicherung gewehrt. Wie geht man am besten vor?

Danke...

Jonny

#2 RE: RNS 510 gestohlen nur Zeitwerterstattung von NickNolte 31.10.2011 17:44

es ist in der Tat so, das die meisten Versicherungen nach ca. 1 1/2 Jahren das Navi nur noch mit dem Zeitwert vergüten. Ich glaube kaum, das du Erfolg haben wirst, den vollen Wert erstattet zu bekommen, da als Jahreswagen auch der Wertverlust des Navis mit verrechnet wurde.

#3 RE: RNS 510 gestohlen nur Zeitwerterstattung von vw_pilot 31.10.2011 20:26

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Hm, also mir wurde ein komplett neues Navi eingebaut, nachdem mir mein RNS510 aus einem ca. 3 Jahre alten Leasingwagen geklaut wurde. In dem Zusammenhang hatte ich mich damals auch erkundigt und meist wurde gesagt, dass ein Festeinbau immer komplett erstattet wird. Wie ermittelt man denn den "Zeitwert" eines solchen Gerätes, wenn es ja eigentlich auch keinen Markt für gebrauchte Festeinbauten gibt? (Wenn man mal von den geklaut via eBay verscherbelten Teilen absieht ...)

#4 RE: RNS 510 gestohlen nur Zeitwerterstattung von Dakar 31.10.2011 20:49

Mal hier lesen: http://www.heise.de/autos/artikel/Urteil...en-1320090.html

Und hier ein Urteil:

Teilkaskoschaden - Diebstahl Navi
Ein weiteres Urteil bestätigt, dass die Teilkasko bei einem geklauten Navi nur den Widerbeschaffungswert für ein gleichwertiges Gebrauchtgerät ersetzen muss, da es für Navigationsgeräte einen Gebrauchtmarkt gibt, wo auch neuwertige Navigationsgeräte erhältlich sind. Statt der Kosten von 2.700 Euro, erhielt der Geschädigte nur 730 Euro für seinen Teilkaskoschaden.
AG Essen, Az. 20 C 554/09

Hier ein weiters Urteil:

Diebstahl des Navigationsgerätes

Der Kaskoversicherer hat grundsätzlich den Wiederbeschaffungswert (Neuwert) des Navigationsgerätes zu erstatten. Der Verbraucher muß sich nicht auf den Gebrauchtteilemarkt verweisen lassen, so dass OLG Fraunkfurt.
Erfreuliche Nachrichten für all jene, die auch schon einmal die leidliche Erfahrung machen mussten, dass über Nacht das Navigationsgerät aus dem Pkw entwendet wurde. Das OLG Frankfurt stellte nun in seinem Beschluss vom 10.11.2009 - 7 U 91/09 - fest, dass der Versicherer grundsätzlich den Neuwert eines Navigationsgerätes erstatten muss.

In dem Beschluss heißt es u.a.: "Anders als im Falle eines Austauschmotors werden gebrauchte Navigationsgeräte offensichtlich nicht von Fachwerkstätten zum Einbau angeboten. Ob tatsächlich ein seriöser Gebrauchtmarkt für Navigationsgeräte besteht, ist umstritten?"

Nach Auffassung des OLG Frankfurt muss sich der Versicherungsnehmer demnach in Bezug auf Navigationsgeräte grundsätzlich nicht darauf verweisen lassen, lediglich ein gebrauchtes Gerät einbauen zu lassen und nur diese Kosten erstattet zu bekommen. Insbesondere ist der Versicherer verpflichtet, dem Versicherungsnehmer den Hinweis zu erteilen, dass nach seinem Dafürhalten nur die Kosten für ein gebrauchtes Gerät erstattungsfähig sind und dem Versicherungsnehmer damit die Möglichkeit geben, zu klären, ob die Fachwerkstatt zum Einbau eines solchen Gerätes bereit ist. Eine weitere Voraussetzung ist, dass überhaupt ein Gebrauchtmarkt für diese Geräte besteht.

Gleichermaßen entschied auch das AG Düsseldorf in seinem Urteil vom 25.06.2009 - 42 C 9779/08 - und kam zu folgender Feststellung: "Die Klägerin braucht sich vorliegend nicht auf die Erstattung der Kosten, welche auf dem Gebrauchtteilemarkt für entsprechende Geräte üblicherweise gezahlt werden, verweisen zu lassen?""?Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht nämlich fest, dass es für das hier in Rede stehende Gerät im Jahr 2006 keinen seriösen Gebrauchtteilemarkt gegeben hat."

Ähnlich auch das AG Hohenschönhausen in seinem Urteil vom 05.09.2006 - 2 C 381/05 -, in dem es u.a feststellte: "Insbesondere muss sich der Versicherungsnehmer nicht auf Käufe im Internet oder entsprechenden Postenmärkten verweisen lassen. Es genügt, dass sich der Versicherungsnehmer an eine dem Fabrikat seines Fahrzeugs entsprechende Vertragswerkstatt wendet."
Auch einen häufig von den Versicherern geltend gemachten Abzug "neu für alt" erachtete das OLG Frankfurt in seinem Beschluss bei einem Navigationsgerät als solchem für nicht ersichtlich.

Achtung: Üblicherweise wird in der Regel nur der Diebstahl eines fest eingebauten Navigationsgeräte vom Schutz der Teilkaskoversicherung umfasst.

#5 RE: RNS 510 gestohlen nur Zeitwerterstattung von ANDY7 31.10.2011 20:59

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Genau desswegen habe ich mein RNS510 incl. FSE-Premium & Multimedia-Interface extra in der Vollkasko zum Neuwert versichern lassen!
Dies kostet mich pro Monat lediglich 1,30 Euro mehr ;-)

#6 RE: RNS 510 gestohlen nur Zeitwerterstattung von vw_pilot 31.10.2011 21:42

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Zumindest die letzten drei Beispiele sagen doch eher, dass du dir die 1,30 € eigentlich hättest sparen können. Du sparst dir so allerdings die Diskussion mit der Versicherung. Ich vermute mal, dass es Österreich auch unterschiedliche Urteile zu dem Thema gibt.

#7 RE: RNS 510 gestohlen nur Zeitwerterstattung von ANDY7 31.10.2011 22:46

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In AT hast bei der Kasko auf "Zubehör" nach dem ersten Jahr immer nur Zeitwert, ausser man schließt eben ne Neuwert-Klausel ab.
Steht da auch so in der Polizze drinnen.

#8 RE: RNS 510 gestohlen nur Zeitwerterstattung von jonny 01.11.2011 20:25

Danke für Eure Antworten. Insbesondere für die Urteile. Als Bezugsquelle nennt der Gutachter der Versicherung übrigens folgende Bezugsquellen:

Navi-NEC Gärtner, Neustadt; www.navi-nec.de
www. ... /auf Wunsch des Seiteninhabers entfernt!
GPS-shop24, Wuppertal

Bezeichnend, dass die Seriosität dieser Anbieter auch hier im Forum angezweifelt wird.

Gruß
Jonny

#9 RE: RNS 510 gestohlen nur Zeitwerterstattung von NickNolte 01.11.2011 20:36

ich lach mich schlapp, da wird der Bock zum Gärtner (passt sogar ) gemacht.

das ist eine Frechheit der Versicherung, dies würde ich denen auch genau so mitteilen.

#10 RE: RNS 510 gestohlen nur Zeitwerterstattung von Dakar 01.11.2011 21:11

Also das kann ich auch nicht nachvollziehen. Die Rechtsprechung mach ja so sein und wurde sogar in diesem Jahr noch mal bestätigt. Der einzige legale Weg ein Neugerät zu erwärben ist der Weg über den VAG Händler. PUNK AUS! Wenn die Versicherung die 3 Adessen hier nennt und dort sowohl gebraucht also auch neu Geräte angeboten werden dann kann da ja wohl was nicht stimmen. Zumal einer der Adressen schon negativ aufgefallen ist, wenn man mal den schummel RNS Trade verfolgt. Sicher gibt es einen Markt für gebrauchte Geräte nur wie will man sich sicher sein das diese Geräte nicht manipuliert wurden. Ich glaube meinfreundundhelfer könnte davon ein Lied singen.

Ich weiß nur eins. Sollte mir mein Gerät mal gestohlen werden dann würde ich bis zum BGH gehen und ein Grundsatzurteil anstreben. Soviel ist sicher.

#11 RE: RNS 510 gestohlen nur Zeitwerterstattung von ssp510 02.11.2011 18:16

Zitat von jonny
Danke für Eure Antworten. Insbesondere für die Urteile. Als Bezugsquelle nennt der Gutachter der Versicherung übrigens folgende Bezugsquellen:

Navi-NEC Gärtner, Neustadt; www.navi-nec.de
GPS-shop24, Wuppertal

Bezeichnend, dass die Seriosität dieser Anbieter auch hier im Forum angezweifelt wird.

Gruß
Jonny




Hallo User Jonny,

wer zweifelt denn die Seriösität dieser Anbieter an? gibt es dazu stichfeste Beweise? wo wird dies erwähnt?

MFG

#12 RE: RNS 510 gestohlen nur Zeitwerterstattung von NickNolte 02.11.2011 19:29

Zitat von ssp510

Zitat von jonny
Danke für Eure Antworten. Insbesondere für die Urteile. Als Bezugsquelle nennt der Gutachter der Versicherung übrigens folgende Bezugsquellen:

Navi-NEC Gärtner, Neustadt; www.navi-nec.de
GPS-shop24, Wuppertal

Bezeichnend, dass die Seriosität dieser Anbieter auch hier im Forum angezweifelt wird.

Gruß
Jonny




Hallo User Jonny,

wer zweifelt denn die Seriösität dieser Anbieter an? gibt es dazu stichfeste Beweise? wo wird dies erwähnt?

MFG




da musst du dich durch diesen Thread kämpfen
C-Version, Schummel RNS?

#13 RE: RNS 510 gestohlen nur Zeitwerterstattung von ssp510 03.11.2011 07:26

Zitat von NickNolte

Zitat von ssp510

Zitat von jonny
Danke für Eure Antworten. Insbesondere für die Urteile. Als Bezugsquelle nennt der Gutachter der Versicherung übrigens folgende Bezugsquellen:

Navi-NEC Gärtner, Neustadt; www.navi-nec.de
GPS-shop24, Wuppertal

Bezeichnend, dass die Seriosität dieser Anbieter auch hier im Forum angezweifelt wird.

Gruß
Jonny




Hallo User Jonny,

wer zweifelt denn die Seriösität dieser Anbieter an? gibt es dazu stichfeste Beweise? wo wird dies erwähnt?

MFG




da musst du dich durch diesen Thread kämpfen
C-Version, Schummel RNS?




Über Partsdealer Hannover bestehen keine Zweifel an der Seriösität, auch wenn ich den ganzen Thread durchlese finde ich hierzu keine Verwerke.
Also bitte ich diesen Namen auch nicht in den Schmutz zu ziehen oder mit anderen Anbietern gleichzustellen.

MFG

#14 RE: RNS 510 gestohlen nur Zeitwerterstattung von vw_pilot 03.11.2011 09:09

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Ich kann zwar zur Seriosität von Partsdealer nichts sagen, aber die bieten nur ein neues RNS510 als D-Gerät für 1.960 € inkl. Versand (www.partsdealer.de/produkte.php?id=711) und nicht die von der Versicherung angebotenen 1.600 € für ein gebrauchtes Gerät. Ich wiederhole daher mal meine Frage von weiter oben:

Wie ermittelt man denn den "Zeitwert" eines solchen Gerätes, wenn es keinen seriösen Markt für gebrauchte Festeinbauten gibt? (Wenn man mal von den geklauten und via eBay verscherbelten Teilen absieht ...) Ziehen die Versicherungen einfach einen Prozentsatz vom Neuwert ab, ohne dass man für das Geld tatsächlich ein gebrauchtes Gerät legal beschaffen kann?

Deswegen sind doch die o.g. Urteile gefällt worden.

Noch 'ne Frage: Wird generell ein Unterschied gemacht, ob man das Auto neu oder gebraucht gekauft hat und/oder ob es sich um einen Leasingwagen handelt?

#15 RE: RNS 510 gestohlen nur Zeitwerterstattung von ssp510 03.11.2011 13:02

Zitat von vw_pilot
Ich kann zwar zur Seriosität von Partsdealer nichts sagen, aber die bieten nur ein neues RNS510 als D-Gerät für 1.960 € inkl. Versand (www.partsdealer.de/produkte.php?id=711) und nicht die von der Versicherung angebotenen 1.600 € für ein gebrauchtes Gerät. Ich wiederhole daher mal meine Frage von weiter oben:



Wie ermittelt man denn den "Zeitwert" eines solchen Gerätes, wenn es keinen seriösen Markt für gebrauchte Festeinbauten gibt? (Wenn man mal von den geklauten und via eBay verscherbelten Teilen absieht ...) Ziehen die Versicherungen einfach einen Prozentsatz vom Neuwert ab, ohne dass man für das Geld tatsächlich ein gebrauchtes Gerät legal beschaffen kann?

Deswegen sind doch die o.g. Urteile gefällt worden.

Noch 'ne Frage: Wird generell ein Unterschied gemacht, ob man das Auto neu oder gebraucht gekauft hat und/oder ob es sich um einen Leasingwagen handelt?



Hallo vw_pilot

Als gewerblicher Anbieter kann man ja nur das anbieten, was auch zurzeit oder kurzfristig verfügbar ist.
Sobald sich aber Geräte im Zulauf befinden, werden diese Artikel sicherlich mit Preisangabe wieder online gestellt.
Es gibt aber unter Umstaänden auch Zeiten, wo es bestimmte Modelle und Typen einfach nicht gibt, zumindest legaler Herkunft.
Es steht doch aber jedem Suchenden die Möglichkeit einer Direktanfrage, die dann auch zeitnah wie bei allen Anbietern beantwortet wird.
Ich verstehe den Ärgerniss der Geschädigten und wundere mich über Versicherungen, die Ebay als Maßstab zur Ermittlung des Zeitwertes nehmen.
Ich denke aber auch, dass inzwischen viele Versicherungen hier umdenken und versuchen Anbieter zu empfehlen, mit denen in der Vergangenheit gut zusammengearbeitet wurde.
In wie weit die einzelnen Gutachter und Versicherer den Zeitwert bemessen, kann ich im Einzelnen nicht sagen aber es gibt sicherlich Unterschiede zwischen Direktversicher und die jenigen, die Ihre Verträge über einen Versicherungsagenten laufen haben.

Aber als Bemessungsgrundlage zählt immer der Unterschied, ob das Fahrzeug neu, gebraucht oder als Leasing läuft.

MFG

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